Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsumfang und Gültigkeit

Alle Leistungen und Lieferungen von Waren von MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind auch Vertragsbestandteil zukünftiger Lieferungen und Leistungen, unabhängig davon, ob ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die Gültigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Leistungsempfängers werden ausdrücklich abbedungen. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

Das Angebot im Form einer Leistungsbeschreibung wird durch die schriftliche Bestätigung (Auftragsbestätigung) des Auftraggebers Vertragsgegenstand. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Auftragsbestätigung und Leistungsbeschreibung werden Vertragsgegenstand.
Nachträgliche Änderungswünsche sind als Vertragsänderungen zu verstehen und bewirken Änderungen der Preis- und Lieferkonditionen. Sie bedürfen der Schriftform und werden leistungsbezogen nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Zusätzlich erbrachte Leistungen, die nicht Bestandteil eines schriftlichen Auftrages sind, werden nach Aufwand verrechnet.

Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH nicht zu vertreten. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Der MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH-Hardwareservice umfasst die eingehende Reinigung sämtlicher Hardwarekomponenten (oberflächlich, d.h. ohne Zerlegung, von der Reinigung ausgenommen sind alle Peripheriegeräte, wie insbesondere Drucker, Plotter, etc.) und die Wartung (dies ist die Sicht- und Funktionskontrolle) dieser Komponenten. Nicht umfasst vom MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH-Hardwareservice ist die Behebung von dabei festgestellten Mängel oder der Austausch schadhafter Bauteile.

Das MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH-Jahreszertifikat bestätigt die Kontrolle der verwendeten Software, insbesondere der Antivirensoftware, die Datensicherung etc. Von dieser Kontrolle nicht umfasst ist der Austausch schadhafter oder die Implementierung fehlender Software(-teile) oder notwendige Konfigurationen. Leistungsinhalt ist daher lediglich die Überprüfung der vorhandenen Software auf deren Funktionalität.
Leistungen wie Hosting, Schulung, Dateneingabe, Domainreservierung und Support, Hard- oder Software, Virenbeseitigung etc. sind nicht Teil des Angebotes, sondern bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Werklohnes nach den zur Zeit der Rechnungslegung geltenden einschlägigen Bestimmungen der vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegeben „Honorarrichtlinien für Werbegraphik-Designer“. In jedem Fall steht MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH ein angemessener Werklohn zu.

Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt. Die Höhe des Schadensersatz-anspruches ist mit der Höhe des Auftragswertes beschränkt
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm zur Wartung übergebene Hard- und Software berechtigterweise genutzt werden kann, insbesondere keine Urheberrechte oä. verletzt werden. MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH ist nicht für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt verantwortlich! Insbesondere ist MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH haftet nicht für Ansprüche, die von Dritten gegen den Auftraggeber erhoben werden, etwa im Fall von wettbewerbs- oder markenrechtlichen Verletzungen.

MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH haftet nicht für Schäden, die durch Fehler in der Sphäre Dritter, deren sich MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH bedient, verursacht werden, insbesondere nicht für die Verfügbarkeit oder Unterbrechungen von Datenleitungen sowie durch einen unbefugten Zugriff Dritter in das System oder durch Computerviren etc. vernichtete Daten. MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH haftet weder für Inhalte noch für Angaben, Verweise oder Links etc. des Auftraggebers im Internetauftritt/Software; der Auftraggeber hat MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH diesbezüglich völlig schad- und klaglos zu halten.
Schadenersatzansprüche gegen MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Schadenseintritt schriftlich geltend zu machen.

Insoweit MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH eine Produkthaftpflicht trifft, ist MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH berechtigt, sich durch Anzeige einer bestehenden Produkthaftpflichtversicherung und Abtretung der Ansprüche daraus an den Auftraggeber von allen Ansprüchen zu befreien. Für Produkte / Hardware / sonstige Teile, die MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH nicht selbst erzeugt hat, trifft diese ein Auswahlverschulden nur bei grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne § 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.
Anfragen an die MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH-Hotline werden nach Möglichkeit prompt erledigt. Für allfällige Unerreichbarkeit der Hotline oder Verzögerungen wird jegliche Haftung der MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH ausgeschlossen.

Gewährleistung

Für zusätzlich vereinbarte Leistungen, welche grundsätzlich nicht Gegenstand der Leistungspflicht der MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH sind, wird wie folgt vereinbart: die Gewährleistungsfrist beträgt in Abänderung des § 933 ABGB 6 Monate. Die Gewährleistung beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie sofort nach Übergabe, bzw. Kenntnis schriftlich und eingeschrieben gerügt werden, ansonsten gilt die Lieferung und Leistung als genehmigt. Im Fall einer Gewährleistung steht es MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH frei, Verbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Preisminderung wird bei zumutbarer Verbesserungsmöglichkeit einvernehmlich ausgeschlossen.

Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Alle Haftungsumstände sind vom Auftraggeber zu behaupten und zu beweisen. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.

Ferner übernimmt MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnitt-stellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.
Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf. Durch die Behebung von Mängel wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert.

Rücktritt / vorzeitige Vertragsauflösung

Ein Vertragsrücktritt bzw. eine vorzeitige Vertragsauflösung seitens des Auftraggeber, ist nur nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist von mindestens 4 Wochen zulässig, sofern MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH bei der Nichterfüllung des Vertrages ein grobes Verschulden trifft. Alle Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen (insbesondere Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Erkrankung, etc.), entbinden MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten dieser eine Neufestsetzung der vereinbarten Termine.

Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH möglich. Ist MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH mit einer Stornierung einverstanden, so stehen dieser Honorare für die erbrachten Leistungen und bisherigen Kosten sowie eine Stornogebühr in Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes zu.

MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH behält an der gelieferten Programmierung und Grafik die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Bei zugekaufter Software gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzinhabers. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Im Falle der unerlaubten Weitergabe ist ein dem Auftragswert entsprechendes Entgelt fällig.

Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diesen Kopien unverändert mitübertragen werden. Die von MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind prompt und ohne Abzug spesenfrei zu bezahlen. Der vereinbarter Zahlungsort ist Salzburg.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen. Bei monatlichen Gebühren für Wartungs- und Betreuungsverträge erfolgt die Rechnungslegung jährlich im voraus. Die Zahlung des monatlichen Rechnungsbetrages hat jeweils bis zum Dritten des Monats ohne Abzug zu erfolgen.

Einstellung des Service

Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wahlweise kann sich MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH die Erbringung noch offener Leistung nur gegen Vorauszahlung ausbedingen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Folgen Verzugszinsen und sonstige anfallende Spesen verrechnet. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten nur für den jeweils aktuellen Auftrag.

Für jeden Fall des Verzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% pro Jahr vereinbart. Eigene sowie fremde Betreibungskosten, auch eines Inkassoinstitutes für fällige Forderungen sind vom Auftraggeber zu tragen und werden der Hauptforderung zugeschlagen. Die Nichteinhaltung  auch nur einer vereinbarten Zahlung – trotz eingetretener Fälligkeit – führt ohne weiteres zur sofortigen Fälligkeit aller noch offenen Forderungen („Terminsverlust“).

Dauer des Vertragsverhältnisses

Wartungs- und Betreuungsverträge werden für die Dauer eines Jahres abgeschlossen (es gilt das Datum des Vertragsabschlußes). Nach Ablauf des Jahres verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um ein weiteres Jahr. Wünscht der Auftraggeber keine weitere Verlängerung, so kann das Vertragsverhältnis bis jeweils spätestens drei Kalendermonate vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres schriftlich zum Monatsletzten des letzten Montas des Vertragsjahres gekündigt werden. Entscheidend ist das Datum des Zugangs der Kündigung. Der Auftraggeber trägt die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang einer Kündigung.

Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann ein bestehender Vertrag von MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH jederzeit fristlos gekündigt werden. Liegt ein Zahlungsverzug seitens des Auftraggeber vor, ist MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH berechtigt ohne schriftliche Vorwarnung, Wartungs- und Betreuungsleistungen umgehend einzustellen. Daraus resultierende Schäden sind vom Auftraggeber selbst zu verantworten.

Datenschutz

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich. Der Auftragsgeber stimmt weiters zu, daß MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell insbesondere EDV-mäßig verarbeitet. MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Vertragsleistungen zu betrauen. Soweit sich MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH berechtigt, Informationen über den Teilnehmer offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung der Leistung erforderlich ist.
Soweit nicht schriftlich vereinbart, können Informationen über den Auftraggeber Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die allenfalls für die Anmeldung einer Domain notwendig ist.

Mitwirkungspflicht

Die Einhaltung angestrebter Erfüllungstermine ist nur dann möglich, wenn der Auftraggeber zu den von MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig bereitstellt, und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Der Auftraggeber ist überhaupt verpflichtet, für die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Erfüllung des Auftrages zu sorgen, welche ein ungestörtes und förderliches Arbeiten erlaubt.
Zu den vom Auftraggeber zeitgerecht bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden fehlerfrei getippten Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen etc. in digitaler Form. Verzögerungen durch Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, gehen zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Fertigstellungs- und Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Dadurch entstehende Zusatzaufwendungen oder Schäden sind vom Auftraggeber zu tragen.

MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen. Die Auswahl dieser Dritten obliegt allein MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH. Sind Leistungen direkt in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen, werden von diesem die notwendigen Ressourcen (Arbeitsplatz, Telefonanschluss, Daten-leitungen etc.) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. MONDESS IT-ARCHITECTS & CONSULTANCY GMBH ist berechtigt, auf den erstellten Seiten einen Hinweis auf deren Tätigkeit einschließlich des dazugehörigen Corporate Designs dauerhaft zu installieren und zu verlinken.

Allgemeines und Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg. Für die vertraglichen Beziehungen gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird.

Der Auftraggeber verpflichtet sich und seine Mitarbeiter oder ihm sonst zurechenbare Dritte, über die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes hinaus keine Angaben oder sonstige Informationen aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis weiterzugeben oder sonst Dritten zugänglich zu machen.
Für den Fall der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages gilt eine zulässige Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform und sind nur einvernehmlich möglich. Auch das Abgehen vom Erfordernis der Schriftlichkeit erfordert Schriftlichkeit. Mündliche Nebenabreden bestehen keine.

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